Digital anbieten, Papier weiterhin ermöglichen
Seit 1. Oktober 2026 kann ein elektronischer Kassenbeleg auch zum Auslesen vor Ort bereitgestellt werden, etwa über einen QR-Code am kundenorientierten Bildschirm. Daneben ist die Übermittlung per E-Mail oder App möglich. Der Beleg muss unmittelbar beim Bezahlvorgang erstellt und signiert werden.
Der Ablauf an der Kasse zählt
Kundinnen und Kunden müssen den Beleg ohne Ortswechsel und mit ausreichend Zeit digital mitnehmen können. Auf Verlangen ist weiterhin ein Papierbeleg auszustellen. Die Art der Belegerteilung ist im elektronischen Aufzeichnungssystem zu dokumentieren. Die Erleichterung schafft die grundsätzlichen Kassen- und Belegpflichten nicht ab.
Umstellung mit der Buchhaltung abstimmen
Prüfen Sie vor einer Umstellung mit dem Kassenanbieter, wie Ihr System digitale Belege bereitstellt und Papierbelege ausgibt. Für die laufende Buchhaltung sollte außerdem klar sein, wie Belege aufbewahrt und den Geschäftsfällen zugeordnet werden. Der Beitrag greift Abschnitt 5.4 der Klienteninfo auf; die Details zur digitalen Bereitstellung sind mit der aktuellen BMF-Information abgeglichen.



