Befristete Erhöhung im Blick behalten
Für begünstigte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachweislich auf den Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 entfallen, beträgt der Investitionsfreibetrag 20 Prozent. Für qualifizierende ökologische Investitionen sind 22 Prozent vorgesehen. Der Freibetrag mindert den steuerlichen Gewinn zusätzlich zur Abschreibung; er ist keine Auszahlung dieser Prozentsätze.
Nicht jede Anschaffung ist begünstigt
Voraussetzungen, Ausschlüsse und die zeitliche Zuordnung müssen zur konkreten Investition passen. Eine Bestellung oder Zahlung allein beantwortet diese Fragen nicht. Auch die Gewinnermittlungsart und eine mögliche Nutzung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags sind zu berücksichtigen.
- Welche Anschaffung wird betrieblich benötigt?
- Wann sind Lieferung, Fertigstellung und wirtschaftliche Übergabe vorgesehen?
- Welche Kosten und bisherigen Investitionen sind für 2026 bereits erfasst?
Unterlagen rechtzeitig zusammenstellen
Die Jahresende-Checkliste verbindet Investitionsplanung mit weiteren Abschlussthemen. Bereiten Sie Angebote, Liefertermine und eine Übersicht bereits getätigter Anschaffungen vor. Gemeinsam lässt sich klären, welche Regelung für Ihren Betrieb infrage kommt. Wirtschaftlicher Bedarf und Liquidität bleiben dabei entscheidend – nicht allein ein steuerlicher Stichtag.



